GARANTIEBEDINGUNGEN

1. Beginn, Ende, Dauer
Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum – gem. ausgefüllter Garantiekarte, Händlerstempel und Rechnung des Händlers. Die Garantie endet mit Ablauf von 24 Monaten ab dem Tag der Übergabe (Kaufdatum) an den Endabnehmer, ausgenommen sind MWS-Motorgeräte, die – auch nur vorübergehend – für behördliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden. In diesen Fällen endet die Garantie mit Ablauf von 12 Monaten. Fehler, die mit Ablauf dieser Fristen nicht bei einem MWS Vertragshändler oder bei der MWS selbst angemeldet worden sind, begründen keinen Garantieanspruch. Der jeweilige Garantieanspruch verjährt mit Ablauf von 6 Monaten nach der Entdeckung des Fehlers.
2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes gehört ausschließlich das Mähen von Gras- und Rasenflächen bzw. das Mulchen selbiger. Jeder darüber hinausgehende Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß. Der Verwender ist im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zur Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen / Hinweise verpflichtet. Eigenmächtige Veränderungen (z.B. Selbstreparaturen oder konstruktive Veränderungen) an diesem Gerät schließen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus, mit der Veränderung des Gerätes erlöschen sämtliche Garantieansprüche. Für Schäden an der Maschine oder Folgeschäden an Sachwerten oder Personenschäden, die durch nichtbestimmungsgemäße Verwendung entstanden, haftet der Hersteller nicht und können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Der Hersteller behält sich das Recht vor, Mängel der Kaufsache durch Nachbesserung zu beheben. Über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften. Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
3. Geltungsbereich
Von der Garantie nicht erfasst sind der natürliche Verschleiß und Verschleiß durch nichtbestimmungsgemäßen Einsatz (auch Überlastung), sowie Einzelteile wie
• Filterelemente,
• Zündkerzen,
• Räder,
• Bowdenzüge,
• Starterseile,
• Keilriemen,
• Messer,
• Messerschraube, Scherschrauben,
• Scheiben, Sicherungen, Tellerfedern,
• Basishalter,
• Höhenverstellungen,
• Schnittkessel, verformte Tragrahmen,
• abgerissene Schweiß- und Anbauteile,
• Anschlusskabel zum Gerät
durch unsachgemäße Bedienung und Transporte und sonstige Verschleißteile sowie jegliches nicht zur Serienausstattung gehörende Zubehör. Des Weiteren sind von der Garantie Wartungs-, Service- und Reinigungs-arbeiten, z.B. das Einstellen der Bowdenzüge oder Motordrehzahl, Fahrtzeiten/-kosten zum Endkunden, Bearbeitungsgebühren ausgeschlossen. Schäden, die Dritten durch die Verwendung eines „HM“ MULCHMASTERs im Profibereich (gewerbliche Nutzung) entstehen, sowie Schäden des Gerätes infolge einer unsachgemäßen, unsorgfältigen Benutzung oder Pflege, Vernachlässigung und Stoßschäden am Geräte entstanden sind (z.B. Lackschäden) unterfallen nicht der Garantie.
Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von MWS über.
Der mit der Fehlerbeseitigung beauftragte MWS-Vertragshändler ist nicht berechtigt, im Namen von MWS rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Die neben den Ansprüchen aus dieser Garantie bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
4. Abwicklung von Garantieansprüchen /Rahmenbedingungen mit dem Serviceunternehmen
1. Vor Beginn jeder Garantiereparatur ist diese mit dem MWS-Kundendienst unter Verwendung des Garantieantrages abzustimmen und von diesem frei zu geben.
2. Die Arbeitskosten werden mit dem jeweiligen MWS-Stundensatz vergütet. Fahrtkosten, Hilfsstoffe, Öle und Material, welches nicht bei MWS bezogen wurde(n) oder sonstige Aufwände, werden nicht ersetzt.
3. Rechnungen oder Zahlungsabzüge/Verrechnungen werden für die Garantieabwicklung nicht akzeptiert. Vergütungen erfolgen ausschließlich durch Gutschrift.
4. Ersatzteile für Garantiearbeiten werden dem Serviceunternehmen vorab in Rechnung gestellt. Wird die auf der Rechnung angegebene Retournierungsfrist eingehalten, werden die Kosten für die Ersatzteile rückvergütet und die angemessenen Reparaturkosten nach Abklärung vergütet.
5. Nach erfolgter Reparatur sind die Defektteile samt vollständig ausgefülltem MWS-Garantieantrag (unbedingt erforderlich ist die Angabe der exakten Angaben lt. Typenschild) und der Endkundenrechung zu dem reparierten MULCHMASTER innerhalb von 8 Wochen nach Reparaturannahme an die MWS zurückzusenden (Posteingang maßgeblich). Zu spät eingelangte Garantieanträge bzw. unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden, ein Vergütungsanspruch erlischt mit Fristablauf.
Bei Nichtbeachtung der Bedienungsvorschriften sowie der Montageanleitungen oder bei jeglichen Veränderungen am Gerät erlischt jeder Garantieanspruch!
Als Hersteller behalten wir uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der Geräteausführung vorzunehmen. Deshalb sind die in den technischen Dokumentationen enthaltenen Angaben unverbindlich und können jederzeit Änderungen erfahren.

Ergänzend verweisen wir auf unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, die von Ihnen anerkannt werden und die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung sind.

Die hier geregelten Bedingungen können jederzeit aktualisiert werden und es gelten in der zum Schadenszeitpunkt jeweils gültigen Form.

Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Folgeschäden jeder Art, welche durch unsachgemäße Bedienung oder zweckfremden Einsatz seiner Geräte entstehen. Gleichzeitig erlischt jeder Anspruch auf Entschädigung im Sinne des deutschen Produkthaftungsgesetzes vom Dezember 1989 idgF.

Schadensersatzansprüche richten sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unter Maßgabe des Auschlusses der Haftung bei Fahrlässigkeit, bei Verletzung von beteiligten und unbeteiligten Personen haftet MWS nur für Vorsatz.